Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diesen AGB´s liegt das 29. Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) vom 6.6.2003 zu Grunde.
Mediationszentrum Wien
Scheibenbergstraße 53
A-1180 Wien
Diese AGBs regeln das Vertragsverhältnis zwischen der einzelnen am Konflikt beteiligen Person (Auftraggeber, Konfliktpartei, Beteiligte) im folgenden Partei genannt und den MediatorInnen des Mediationszentrum Wien im folgenden Mediator genannt. Das Mediationszentrum Wien ist ausschließlich Vermittler, der Mediationsvertrag wird mit der jeweiligen Meditorin oder Mediator abgeschlossen. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme an einer Mediation diese Geschäftsbedingungen verbindlich gelten.
Terminvereinbarungen
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Meditionssitzungen finden normalerweise an dem von uns vereinbarten Ort statt.
Rücktrittsgarantie
Sollten Sie gezwungen sein, eine Mediationssitzung abzusagen, bitten wir Sie uns umgehend schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu Benachrichtigen. Der Erhalt einer Absage wird von uns umgehend per E-Mail bestätigt. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind die vollen Kosten zu begleichen. Sollte eine Partei unentschuldigt von einer vereinbarten Mediationssitzung fernbleiben, werden Honorarsätze beider Konfliktparteien mal der vereinbarten oder bisher üblichen Sitzungsdauer, mindestens aber zwei Stunden, verrechnet. Ebenso wird die verlorene Zeit bei verspätetem Eintreffen dem Zuspätkommenden angelastet.
Bei vorübergehendem Ausfall eines Mediators wird das Mediationszentrum Wien einen Ersatztermin vereinbaren.
Fristenhemmung
Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass die Hemmung auch andere zwischen ihnen bestehende Ansprüche,
die von der Mediation nicht betroffen sind, umfasst.
Betrifft die Mediation Rechte und Ansprüche aus dem Familienrecht, so umfasst die Hemmung auch ohne schriftliche Vereinbarung sämtliche wechselseitigen oder von den Parteien gegeneinander wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche familienrechtlicher Art, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Ruhen von laufenden Verfahren
Die Parteien verpflichten sich, vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten laufenden Verfahren ruhen zu lassen und bis zur Beendigung der Mediation kein neues Verfahren anzustrengen oder zu beginnen.
Beendigung der Mediation
Jede Partei und auch der Mediator können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, den Mediationsprozess beenden bzw. vom Vertrag zurücktreten. Dazu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an den Mediator bzw. vom Mediator an die Parteien.
Verschwiegenheit, Vertraulichkeit
Der Mediator, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Parteien bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung oder bei Abbruch der Mediation. Der Mediator darf Berichte, Gutachten oder sonstige schriftliche Äußerungen an Dritte nur aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen oder mit Zustimmung aller Parteien aushändigen.
Datenschutz
Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Wenn Sie die Speicherung Ihrer Adresse nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte z.B. per E-Mail mit.
Honoraranspruch, Kosten, Aufwendungen
Der Mediator hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die Parteien bzw. dem Auftraggeber. Die Höhe des Honorars wird am Beginn der Mediation vereinbart und in einem eventuell folgenden schriftlichen Vertrag oder in einem gesonderten Vermerk aufgenommen.
Zu den Tarifsätzen wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet (dzt. 20 %).
Die ersten 50 Minuten der ersten Zusammenkunft sind kostenlos. Die weitere Zeit wird verrechnet, auch wenn man zu einem späteren Zeitpunkt erkennt, dass Mediation nicht möglich ist oder die Mediation abgebrochen werden muss.
Aufgrund der Besonderheit des Mediationsprozesses wird vom Mediator kein Kostenvoranschlag erstellt und kein Erfolg zugesagt, denn die Zeitdauer und der Fortschritt hängen ausschließlich von den Parteien ab.
Haftung
Die Haftung des Mediators ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.
Mahnspesen und Verzugszinsen
Für den Fall des Zahlungsverzuges für fällige Mediationskosten werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinsatz mindestens jedoch 12% vereinbart. Die für den Zahlungsverzug notwendigen und nützlichen außergerichtlichen Betreibungskosten sind von dem säumigen Vertragspartner zu ersetzen. Für Mahnschreiben sind zumindest € 10,00 zu bezahlen.
Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist das Handelsgericht Wien, soweit Vertragspartner nicht Konsumenten sind.

